Bildklau der neue Volkssport (Teil 2)

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Da es im ersten Teil darum ging, wie Bilder geklaut werden und was man dagegen tun bzw. nicht tun kann, will ich heute beschreiben, wie man sich verhalten kann, wenn das “Kind in den Brunnen gefallen ist” und ein Urheberrechtsverstoß nachweislich vorliegt. Vorweg möchte ich jedoch ausdrücklich schicken, dass dies hier keine Rechtsberatung ist und nur meine persönliche Vorgehensweise und Meinung wiedergibt.

Wenn man neu im Bereich der Fotografie ist und das erste Mal ein Bild von sich auf irgendeiner Webseite und/oder Zeitung wiederfindet, dann ist das ein wirklich tolles Gefühl. Auch wenn dies bei mir schon einige Jahre zurückliegt, so kann ich mich noch recht genau an das Gefühl erinnern, als ein Redakteur der WAMS bei mir anrief um ein Bild zu nutzen. Klasse!

Wenn man dann jedoch einige Jahre in dem Business tätig ist (und auch davon leben will/möchte/soll/muss) bleibt es nicht aus, dass man hin und wieder auch Bildmaterial im Netz findet, dessen Nutzung man nicht autorisiert hat. War dies am Anfang der “Karriere als Fotograf” noch sehr schmeichelhaft stellt man sich früher oder später die Frage: warum tun die das? Wie kommen die dazu einfach Bilder zu klauen? Und wie komme ich an mein Honorar?

Eine Möglichkeit (die auch einige Kollegen sofort in Anspruch nehmen) ist der Gang zum Rechtsanwalt – ein durchaus probates Mittel, das ich auch vermehrt nutze. Aber es geht manchmal auch anders. Aber der Reihe nach!

Suchmaschinen

Neben dem eher zufälligen Finden von Bildern im Internet betreibe ich mehrmals im Jahr (meistens am Abend, wenn ich keine Lust auf irgendetwas “sinnvolles” mehr habe) so genanntes “Ego-Googeln”. Die Bildersuche von im Anschluss an ein solches Telefonat eine normale Schadenersatzrechnung mit einer Zahlungsfrist in der das ausstehende Honorar zzgl. eines Verletzerzuschlages enthalten ist. Verstreicht die Frist, was in 90% der Fälle auftritt, geht der Fall zum Anwalt. Wichtig hierbei ist (noch vor dem ersten Kontakt zum Verletzer) die Beweissicherung. Am Besten druckt man sich die Seite aus und heftet sie fein säuberlich ab. Nichts ist peinlicher, wenn man einen Urheberrechtsverstoß anklagt und diesen dann nicht gerichtsverwertbar beweisen kann, da das betreffende Bild zwischenzeitlich entfernt wurde. Genauso peinlich (ja sogar teuer für einen selbst) kann es werden, wenn man einen Urheberrechtsverstoß anprangert und dann feststellt, dass es sich gar nicht um das eigene Bild handelt. Also immer am Besten 3mal prüfen, ob die Beweislage “100%ig sauber” ist.

Wenn es sich jedoch “nur” um die Webseite einer Privatperson handelt, sollte man die schweren Geschütze erst einmal in der Garage lassen. Da ein Impressum nicht immer vorhanden ist, sollte man versuchen mittels des Kontaktformulars etc. in Verbindung zu treten um eine gegenseitig vernünftige Lösung zu finden. Der Aufwand und Nutzen um gegen eine (vielleicht sogar noch minderjährige) Privatperson ins Felde zu ziehen, stehen meistens in keinem Verhältnis. Auch sollte man bei der Berechnung der Honorare (siehe unten) etwas nachsichtiger sein. Kein 15jähriger wird bereit und in der Lage sein 1000 EUR für ein Bild und eine Urheberrechtsverletzung zu zahlen und die Vollstreckung ist langwierig und für einen selbst teuer. Am Besten ist es hier die Kirche im Dorf zu lassen und einen Mittelweg, der für beide Seiten akzeptabel ist, zu finden.

Entschließt man sich den Fall juristisch klären zu lassen ist es extrem wichtig einen guten und vor allem auch Fachanwalt zu beauftragen. Hier gibt es Juristen die sich auf Urheber- und Medienrecht spezialisiert haben. Der “normale Familienanwalt” mag gut sein um private Streitfälle zu klären, von Urheberrecht hat er jedoch in der Regel keine Ahnung. Kleiner Tipp am Rande: viele Anwälte arbeiten heutzutage auch auf Erfolgsbasis, so dass die Kosten für einen selbst im Falle einer Niederlage überschaubar bleiben bzw. Null sind…

Berechnung

Oben schrieb ich von einer Schadenersatzrechnung, ausstehenden Honoraren und Verletzerzuschägen. Doch wie berechnen diese sich? Was ist mein Bild eigentlich wert? Wenn man z.B. für Tageszeitungen arbeitet, erhält man meistens Honorare im Rahmen von 50-100€ (hängt natürlich immer vom Motiv, der Auflage usw. ab – es kann also auch mehr oder weniger sein :-)). Lohnt sich dies also überhaupt?

Die Antwort darauf ist ein ganz klares: JA! Denn: dies sind normale und im Vorfeld “verhandelte” Honorare. Bei einer Urheberrechtsverletzung werden fiktive Summen angesetzt die sich aus der Bildhonorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing, oder kurz: MFM, ergeben. Das MFM ist das Standardwerk und gibt auf 120 Seiten die Honorare für so ziemlich jede denkbare Nutzungsform von Bildwerken wieder.

Findet man also auf einen Verstoß muss man nur eruieren, welche Nutzungsform, also z.B. PR, redaktionell, Shop etc., vorliegt und schon hat man einen Preis. Hinzu kommt der besagte Verletzerzuschlag, der in der Regel 100% des Honorars beträgt und schon hat man eine Summe für die zu schreibende Rechnung. Diese liegt jetzt schon einmal ganz schnell bei mehreren 100 EUR bis mehreren 1000 EUR pro Bild.

Fazit

Man muss und sollte Urheberrechtsverstöße nicht einfach so hinnehmen! In jedem Fall sollte man sich vorher darüber im klaren sein, ob eine Verfolgung mit juristischem Beistand sinnvoll ist (Stichwort: Einzelfallentscheidung). Außerdem sollte man sich immer darüber im Klaren sein, dass “Recht haben und Recht bekommen” zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sind. Zudem nützt einem ein gerichtlicher Titel herzlich wenig, wenn dieser nicht vollstreckt werden kann. Dies ist besonders bei Privatpersonen extrem schwierig, weil sehr zeit- und kostenintensiv (Prozess- und Vollstreckungskosten trägt man immer erst einmal selber). Aufwand und Nutzen sollten also (auch wenn es manchmal schmerzt) immer im Verhältnis stehen!

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